Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eisglätte
Aus gegebenen Anlass und aufgrund der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Witterungslage möchte ich auf folgendes hinweisen.
Die Ortgemeinde Darscheid hat durch Satzung auf der Grunglage des Landesstraßengesetzes die Schneeräumung und das Bestreuen der Gehwege und Straßen bei Glätte (Winterdienst) an die Bürgerinnen und Bürger übertragen.
Diese Verpflichtung richtet sich an alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Gründstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und den Gehwegen nicht behindert wird. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege und Straßen bis zur Straßenmitte. Besteht nur einseitig ein Gehweg, sind auch die Anlieger der gegenüberliegenden Grundstücke räum- und streupflichtig. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.Je nach Witterung ist mehrmals pro Tag zu räumen und zu streuen, so dass in den allgemeinen Verkehrszeiten, nach neuester Rechtsprechung, von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr keine Rutschgefahr besteht.
Ich appelliere eindringlich, dieser Räum- und Streuverpflichtung sachgerecht nachzukommen. Ansonsten besteht die große Gefahr, dass die räumpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, bei Unfällen, für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können.
Ulrich Johann, Ortsbürgermeister.