Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2017

TOP 1: BÜRGERFRAGESTUNDE

Es gab keine Fragen.

TOP 2: BEBAUUNGSPLAN „HEIDE OBER LESTERT“ – ERWEITERUNG UM DEN 2. BAUABSCHNITT- 

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rolf Weber vom Ingenieurbüro WeSt aus Ulmen und Herrn Norbert Saxler, den zuständigen Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun.
Das Planungsbüro hat in Absprache mit der Ortsgemeinde und der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung den Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Neubaugebietes erstellt. Den Ratsmitgliedern lagen die Planzeichnungen und die planungsrechtlichen sowie die grünordnerischen und landespflegerischen Festsetzungen in schriftlicher Form vor.
Herr Saxler ging in seinen Ausführungen auf die erfreuliche Entwicklung im 1. Bauabschnitt ein und stellte fest, dass die Erweiterung notwendig wird, weil die Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nicht durch die innerörtlichen Baulücken und den Leerstand gedeckt werden kann. Herr Weber erläuterte den Bebauungsplanentwurf. Dabei ging er insbesondere auf die Änderungen ein, die aus den Erfahrungen bei der Realisierung des 1. Bauabschnitts resultieren (Traufhöhe, Stauraum, Stellplätze). Er regte an, das dort angewandte Planungsraster so zu modifizieren, dass bei den Baugrundstücken, die mit der Südwestseite zur Erschließungsstraße weisen, ein größeres Raster zugrunde gelegt wird, weil dadurch die Attraktivität dieser Grundstücke (Abstand Terrasse – Straße) erhöht wird. Dies hat keine Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Bauplätze im Planungsbereich.
Der von der Verwaltung und dem Planungsbüro vorgesehene Verzicht auf die weiteren baurechtlichen Festsetzungen aus dem 1. Bauabschnitt (Holzhäuser in Vollstammbauweise, Dachform und -neigung, Dachaufbauten) wurde im Rat umfassend diskutiert. Da hier noch Klärungsbedarf besteht, schlug Herr Saxler vor, den Bebauungsplan zunächst nur hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung zu beschließen und mögliche weiter gehenden Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen und vor dem Offenlegungsverfahren einzubringen.
Die Einleitung des Verfahrens für den 2. Bauabschnitt des Neubaugebietes „Heide Ober Lestert“ wurde anschließend vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen. Der Bebauungsplanvorentwurf wurde entsprechend dem Vorschlag von Herrn Saxler gebilligt und es wurde beschlossen, die entsprechenden Verfahren (Anhörung der Öffentlichkeit, Beteiligung der betroffenen Behörden) durchzuführen.
Herr Hermann-Josef Jakob, war wegen Eigeninteresses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

TOP 3: RÄUM- UND STREUPFLICHT AUF ÖFFENTLICHEN BÜRGERSTEIGEN UND STRASSEN 

Ein Darscheider Bürger hatte mit Verweis auf das „WEGE-Projekt“ der Verbandsgemeinde angeregt, dass die Ortsgemeinde bei älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Winter gegen Bezahlung den Räum- und Streudienst übernehmen solle. Satzungsgemäß obliegt diese Verpflichtung den Anliegern.
In der Aussprache wurde deutlich, dass diese Aufgabe aus organisatorischen, zeitlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht von der Gemeinde übernommen werden kann. Dies wurde nach der Beratung einstimmig beschlossen. Es wurde angeregt, eine mögliche Lösung nach dem Vorbild des Vereins „Bürger für Bürger“ unter Beteiligung der Seniorenbeauftragten auf privater Ebene anzustreben.
Die Ortsgemeinde weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass eine eventuell bestehende Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers keine Leistungen übernehmen muss, wenn im Falle von Personenschäden dem Versicherungsnehmer ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Bei Eckgrundstücken bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf alle an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen.

TOP 4: TEILNAHME AM LANDESWETTBEWERB „UNSER DORF HAT ZUKUNFT“ 2017

Die Unterlagen mit den Richtlinien des Wettbewerbs lagen den Mitgliedern des Rates vor. Es wurde beraten und einstimmig beschlossen, nicht an dem diesjährigen Wettbewerb teilzunehmen.

TOP 5: TEILNAHME AM PROJEKT „DIE VERBANDSGEMEINDE DAUN AUF VIELEN WEGEN ZU RESILIENTEN DÖRFERN“ 

Im Rahmen des WEGE-Prozesses will die Verbandsgemeinde dieses Leader-Projekt über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren gemeinsam mit 4 ausgewählten Ortsgemeinden erproben. Die Kommunen sollen mithilfe einer externen Prozessbegleitung befähigt werden, auch unter widrigen Umständen, z. B. den Auswirkungen des demografischen Wandels, ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten und zu festigen.
Nach eingehender Beratung wurde bei einer Zustimmung und 9 Gegenstimmen beschlossen, keine Bewerbung abzugeben.
In der Beratung wurde aber durchaus die Notwendigkeit gesehen, die zukünftige Entwicklung des Dorfes positiv zu gestalten. Als Ansatzpunkte wurden u. a. die Einrichtung des geplanten Dorfladens, der Jugendraum oder die Integration neuer Bürgerinnen und Bürger in die Dorfgemeinschaft genannt. Nach Meinung der Ratsmitglieder sollte hierzu eine grundlegende Konzeption erarbeitet werden, zum Beispiel im Rahmen einer Zukunftskonferenz. Dazu soll zunächst zeitnah eine Bürgerversammlung stattfinden, zu der Personen, die bereits Erfahrung mit solchen Projekten haben, eingeladen werden.

TOP 6: MITTEILUNGEN DES ORTSBÜRGERMEISTERS

  • Für die Ortsgemeinde wurde eine Kreisumlage in Höhe von 263.805,- Euro festgesetzt. Die Verbandsgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 245.818,- Euro.
  • Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts für die Verbandsgemeinde sind seitens der Ortsgemeinde keine Maßnahmen geplant.
  • Der MSC Daun e.V. führt während des „ADAC Eifel Ralley Festivals“ am 22.07.2017 von ca. 8.30 Uhr bis ca. 20.30 Uhr im Bereich der Gemarkung Darscheid eine Wertungsprüfung durch.
  • Die Deutsche Telekom Technik GmbH informierte über das Ausbauprogramm 2017/18 bezüglich der Mobilfunknetzstruktur. Derzeit in Betrieb sind LTE 800, LTE 1800, UMTS und GSM.
  • Als Termin für die nächste Bundestagswahl wurde der 24.09.2017 festgesetzt.

TOP 7: VERSCHIEDENES

  • Die Ratsmitglieder befürworten die Installation eines Geschwindigkeitsanzeigesystems im innerörtlichen Bereich. Ein diesbezügliches Angebot wird geprüft.
  • Der durch einen Verkehrsunfall entstandene Schaden am Begrenzungsgeländer des Irlenbachs in Höhe der Kreuzung „Bachstraße – Im Dreesflur“ wird geregelt.

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