Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018
BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE SATZUNG ZUR AUFHEBUNG VERSCHIEDENER WIRTSCHAFTSWEGE IN DER GEMARKUNG DER ORTSGEMEINDE
Den Ratsmitgliedern lag ein entsprechender Satzungsentwurf vor, der beraten und einstimmig beschlossen wurde. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Wirtschaftswege bzw. Wegeteilstücke sowie die entsprechenden Artikel der Satzung:
Flurnummer | Parzelle-Nr. | Artikel-Nr. | Flurnummer | Parzelle-Nr. | Artikel-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
4 | 124/6 Teilfläche | I | 6 | 137 Teilfläche | II |
13 | 159/4 | III | 13 | 147 Teilfläche | IV |
13 | 150/1 | V | 13 | 149 | VI |
14 | 84/8 | VII | 14 | 84/4 | VIII |
14 | 84/5 | IX | 14 | 84/6 | X |
14 | 82 | XI | 14 | 106/27 | XII |
14 | 27/4 | XIII | 14 | 72/12 | XIV |
14 | 22/4 Teilfläche | XV | 14 | 72/22 Teilfläche | XVI |
14 | 72/23 | XVII | 14 | 72/17 Teilfläche | XIII |
14 | 70 | XIX |
BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE NEUFESTSETZUNG DER KOSTENBETEILIGUNG (ELTERNBEITRÄGE) FÜR DAS MITTAGESSEN IM KINDERGARTEN
Bisher wird der Kostenanteil der Eltern am Mittagessen nur für die tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten abgerechnet (Spitzabrechnung), wobei die Kinder am Vormittag noch für das Essen am gleichen Tag abgemeldet werden können. Dies führte nach Darstellung der Verwaltung sowohl dort als auch in den Kindertagesstätten selbst zu einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand. Die Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtigt daher zukünftig für die Mittagsverpflegung einen monatlichen Pauschalbetrag zu erheben. Den Mitgliedern des Rates lag der Sachverhalt mit den entsprechenden Berechnungen in schriftlicher Form vor.
In der anschließenden Aussprache wurde dargelegt, dass es im örtlichen Kindergarten keine Vorratshaltung gibt, die für das Mittagessen benötigten Lebensmittel werden täglich frisch eingekauft. Die Eltern müssen bis jeweils Donnerstag angeben, an welchen Tagen der darauf folgenden Woche ihr Kind am Essen teilnimmt. Abmeldungen bis 8.30 Uhr am Vormittag gibt es nur in Ausnahmefällen. Für die Eltern würde die geplante Neuregelung nach Ansicht der Ratsmitglieder eine erhebliche Einschränkung der Flexibilität hinsichtlich ihrer Arbeitszeit bedeuten. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum, wie im Sachverhalt dargestellt, die Kosten für eine Mahlzeit sinken, je öfter ein Kind am Mittagessen teilnimmt.
Da noch Klärungsbedarf in diesen Punkten besteht, wurde die Pauschalisierung des Kostenanteils der Eltern bei drei Enthaltungen einstimmig abgelehnt.
BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE ÜBERPLANMÄSSIGE AUSGABE FÜR DEN KINDERGARTEN
Der Ortsgemeinderat hatte in der Sitzung am 26.10.2017 beschlossen, die Arbeiten für die Stromversorgung im Kindergarten an die ortsansässige Elektrofirma Häs zu vergeben. Für die angefallenen Kosten wurde nach kurzer Aussprache einstimmig eine überplanmäßige Ausgabe von 8.000,- Euro beschlossen.
MITTEILUNGEN DES ORTSBÜRGERMEISTERS
- Herr Thönnes informierte über das Forstliche Wertgutachten zur Ermittlung der Entschädigung für die landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen im Gemeindewald im Rahmen des Neubaus der Autobahn A1.
- Wie in der letzten Ratssitzung beschlossen, wurde das für First-Responder-Maßnahmen benötigte Material bestellt.
- Herr Thönnes berichtete ferner über ein Gespräch mit Herrn Dr. Schüller von der Vulkaneifel Natur- und Geopark GmbH. Hiernach bietet sich der Ortsgemeinde die Möglichkeit, als eine von 10 Ortsgemeinden im Gebiet des Natur- und Geoparks Vulkaneifel ein Klimaschutzkonzept erstellt und die Ausführung finanziell erheblich unterstützt zu bekommen. Förderungen sind möglich für LED-Straßen- und Sportplatzbeleuchtung, Nahwärme- und Objektwärmenetze, Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden und vieles mehr. Der zuständige Berater der Natur und Geopark Vulkaneifel GmbH, Herr Martin Krämer, wird in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates über Einzelheiten berichten. Eine Beschlussfassung des Ortsgemeinderates ist erforderlich.