Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2015

TOP 1: BÜRGERFRAGESTUNDE

Die zur Sitzung erschienenen Bürger stellten keine Fragen.

TOP 2: FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN IN DARSCHEID UND HÖRSCHEID
HIER: ARBEITSPROGRAMM DES DLR

Nachdem beide Gemeinden ihr Interesse an einem gemeinsamen Flurbereinigungsverfahren bekundet haben, fand am 24.06.2015 in Hörscheid ein Informationsgespräch statt, an dem die beiden Ortsbürgermeister, Ratsmitglieder beider Ortsgemeinden, Vertreter der Verwaltung und des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Eifel (DLR) sowie etwa 30 Grundstückseigentümer aus den beiden Gemeinden teilnahmen.
Das letzte Verfahren dieser Art fand vor mehr als 100 Jahren statt, die Ergebnisse sind längst überholt. Da erhebliche agrarstrukturelle Mängel offensichtlich sind, erkennt das DLR die Notwendigkeit einer Zweitbereinigung grundsätzlich an. Das Verfahrensgebiet würde die ca. 450 ha große gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) der beiden Gemeinden umfassen, gegebenenfalls wäre eine Erweiterung um ca. 100 ha Privatwaldfläche (nur für Hörscheid) denkbar. Nach derzeitigem Stand würden die Kosten bezogen auf die LN bei etwa 540.000,- Euro liegen, davon ca. 370.000,- Euro für den Wegebau. Bei Einbezug der Privatwaldflächen würden die Kosten bei etwa 720.000,- Euro liegen, wovon rund 500.000,- Euro auf den Wegebau entfielen. Bei einem derzeitigen Zuschuss von 80 % würde die Eigenleistung in der LN demnach ca. 240,- Euro/ha, im Wald ca. 360,- Euro/ha betragen.
Die Vertreter des DLR wiesen darauf hin, dass aufgrund der Arbeitsbelastung der Dienststelle frühestens in 5 bis 6 Jahren mit einer Einleitung des förmlichen Verfahrens gerechnet werden kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie empfahlen den Gemeinden zu beantragen, dass das Flurbereinigungsverfahren Darscheid/Hörscheid in das Arbeitsprogramm Bodenordnung des DLR für die kommenden Jahre aufgenommen wird. Sollten sich die Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich der finanziellen Förderung bis zur Konkretisierung ändern, können die Gemeinden von ihrem Antrag zurücktreten. Es wurde beraten und einstimmig beschlossen, die Aufnahme in das Arbeitsprogramm zu beantragen.

TOP 3: ANTRÄGE DER VOGELSCHUTZGRUPPE

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der geschäftsführende Ortsbürgermeister den Vorsitzenden des Vereins, Herrn Lothar Boos, und das Vorstandsmitglied Herrn Thomas Wollwert.

  1. VERSCHIEDENE PFLANZAKTIONEN IM RAHMEN DES BIENENPROJEKTES
    Die Vogelschutzgruppe beabsichtigt, den ehemaligen Grüngutlagerplatz der Ortsgemeinde zu renaturieren. Im Zuge dieser Maßnahme soll entlang des Zufahrtsweges zwischen der Steininger Straße und dieser Deponie auf Gemeindeland ein Streifen von ca. 10 Metern Breite für die Anlage einer Feldhecke freigestellt werden. Der Grund hierfür ist nach Angaben der Vereinsvertreter, dass in diesem Bereich der in Rheinland-Pfalz äußerst selten vorkommende Raubwürger mehrfach gesichtet wurde. Der Verein hat seine Bereitschaft erklärt, dem derzeitigen Pächter als Ausgleich eine Wiesenfläche vor dem Vogelschutzwäldchen „Pafenheck“, die sich im Besitz der Vogelschutzgruppe befindet, für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll im Bereich eines nicht mehr genutzten Wiesenwegs zwischen den Gemarkungen „Auf’m Klopp“ und „Thommen“ eine Feldhecke als Korridor zwischen zwei Biotopen angelegt werden.
    Herr Thönnes wies darauf hin, dass bei der Renaturierung der Grüngutstelle darauf geachtet werden muss, dass diese von der Ortsgemeinde weiterhin zur Lagerung von Grüngut, das von gemeindlichen Flächen stammt, genutzt wird. Aus der Mitte des Rates wurde hinterfragt, ob Anpflanzungen vor dem Hintergrund der möglicherweise anstehenden Flurbereinigung sinnvoll seien. Der Vorstand der Vogelschutzgruppe unterstrich die Notwendigkeit im Rahmen des bis 2017 genehmigten Bienenprojekts und stellte die Bedeutung der Hecken als Verbindungselemente im Biotopenverbund heraus.
    Bei 2 Enthaltungen wurde beschlossen, den vom Verein geplanten Anpflanzungsmaßnahmen zuzustimmen, vorbehaltlich des Einverständnisses des betroffenen Landpächters

  2. RENATURIERUNG DES „HISTORISCHEN ALFBACHWEIHERS
    Die Vogelschutzgruppe regt an, im Bereich der „Wasserwildnis“ im Alfbachtal einen ehemaligen Fischweiher aus historischer Zeit zu renaturieren. Das entsprechende Grundstück befindet sich im Besitz des Vereins. Ein Projekt dieser Größenordnung setzt ein entsprechendes Planungsverfahren nach den Vorgaben des Naturschutz- und Wasserrechts voraus.
    Nach kurzer Aussprache wurde mit Zustimmung der Vereinsvertreter beschlossen, dieses Projekt aus finanziellen Gründen zurückzustellen und die Realisierung im Rahmen der Flurbereinigungsmaßnahmen ins Auge zu fassen.

TOP 4: EINRICHTUNG EINER FACHBERATUNGSTELLE IM KITA-BEREICH (KOMMUNALE FACHBERATUNG FÜR DIE 7 KINDERTAGESSTÄTTEN IM BEREICH DER VERBANDSGEMEINDE DAUN)

Im Zuge der Einführung des Qualitätsmanagements wurde klar, dass die bisherige bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel angesiedelte kommunale Fachberatung nicht ausreicht. Die 7 kommunalen Kindertagesstätten benötigen eine eigene Beratung, die sich ausschließlich mit ihren Belangen befasst. Diese Fachberatung soll die Kindergärten bei der Umsetzung und Fortschreibung ihres Qualitätsprogramms beraten und unterstützen. Die bisher im Rahmen einer Fachberatungsvereinbarung von den Ortsgemeinden an den Landkreis gezahlten anteiligen Personalkosten werden zukünftig an die Verbandsgemeinde Daun entrichtet. Entsprechend wurde die im Jahr 2006 getroffene Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Darscheid und dem Landkreis Vulkaneifel zum 31.12.2015 gekündigt. Auf der Basis der Kostenverteilung entfallen ab dem 01.01.2016 ca. 17 % (derzeit ca. 7.330,- Euro) auf die Ortsgemeinde. Unter Berücksichtigung der bisher an den Landkreis bezahlten Fachberatungskosten (1.762,- Euro für 2014) verbleibt für das Jahr 2016 demnach ein Mehrkostenaufwand von ca. 5568,- Euro.
Nach eingehender Beratung wurde bei 2 Enthaltungen beschlossen, dem Verfahren zur Einrichtung einer Fachberatung für die 7 kommunalen Kindertagesstätten zuzustimmen.

TOP 5: 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER VG DAUN GEMÄSS §67 ABS. 2 GEMO

Der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss der Verbandsgemeinde empfiehlt im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Veränderungen die Ortsgemeinde Darscheid betreffend:

  • Darstellung einer Gemeindebedarfsfläche (ca. 0,6 ha) am südöstlichen Rand des Ortes für die „christliche Brüdergemeinschaft“ mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“

  • Darstellung einer gewerblichen Baufläche (ca. 0,5 ha) zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Ober Lestert“

Den Ratsmitgliedern lag die Begründung und Beurteilung der Änderungen durch das beauftragte Ingenieurbüro Karst aus Nörtershausen vor. Es wurde beraten und einstimmig beschlossen, dem Änderungsvorschlag zuzustimmen.

TOP 6: HAUSHALTSPLANENTWURF DER ORTSGEMEINDE DARSCHEID FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016

Nach eingehender Aussprache und einstimmigem Beschluss werden der Verbandsgemeindeverwaltung die folgenden geplanten Investitionsmaßnahmen für das kommende Jahr gemeldet:

  • Sanierung eines Weges unterhalb des Friedhofs zwischen der Steininger Straße und der Gartenstraße (5.000,- Euro),

  • Neubeschaffung einer Kücheneinrichtung für die Lehwaldhalle (5.000,- Euro),

  • Erhöhung des Ansatzes für die Straßenunterhaltung um 2.500,- Euro (Herstellung abgesackter Einläufe; Erneuerung von Straßenbezeichnungsschildern).

TOP 7: AUSSERPLANMÄSSIGE AUSGABE FÜR DEN KINDERSPIELPLATZ

Herr Thönnes informierte über verschiedene Ausbesserungsarbeiten, die nach gutachterlicher Feststellung durchgeführt werden mussten. Nach kurzer Aussprache wurde hierfür eine überplanmäßige Ausgabe von 1.500,- Euro beschlossen.

TOP 8: MITTEILUNGEN DES ORTSBÜRGERMEISTERS

  • Die Umlagen der Ortsgemeinde für 2015 wurden wie folgt festgesetzt:
    Kreisumlage256.311,- €Verbandsgemeindeumlage233.593,- €
  • Bei einer mikrobiologischen Untersuchung des Wassers vom Darscheider Drees am 24.06.2015 wurde der Grenzwert für coliforme Bakterien überschritten. Eine Überprüfung des Sauerbrunnens durch die Ortsgemeinde zeigte, dass sich im Auslauf ein Holzstück befand. Nach der Entfernung wurde das Wasser am 02.07.2015 erneut untersucht und nicht mehr beanstandet. Wegen der immer wieder vorkommenden Beschädigungen und Eingriffe wurde angeregt, diesen Bereich mittels einer Kamera zu überwachen.

TOP 9: VERSCHIEDENES

Es wurde angeregt, die bestehenden Verkehrsspiegel an den Einmündungen von Seitenstraßen in die Steininger Straße zu überprüfen und neu ausrichten zu lassen.

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